ISR-Herbstsymposium
Tagungsvorschau - „5 Jahre StaRUG“
Die diesjährige Herbsttagung des ISR befasst sich unter anderem mit den praktischen Erfahrungen hinsichtlich der StaRUG-Anwendungsfällen, dem Verhältnis zum Gesellschaftsrecht und einem Vergleich mit der Rechtslage in den Niederlanden.
- I. StaRUG in der Praxis (14:00 bis 16:00 Uhr)
- 1. StaRUG-Anwendungsfälle in der Praxis
- RAin Dr. Jasmin Urlaub, GRUB BRUGGER, Stuttgart
- 2. WHOA: let‘s go Dutch – Sanierung in den Niederlanden (weil es günstiger ist)
- Lucas Kortmann, Advocat
- Resor
- 3. Steuerrechtliche Aspekte des StaRUG
- Prof. Dr. Christoph Uhländer, Hochschule für Finanzen, Nordrhein-Westfalen
- 1. StaRUG-Anwendungsfälle in der Praxis
- II. Die ZEFIS-Studie (16:30 bis 17:00 Uhr)
- RA Olaf Spiekermann, Brinkmann & Partner, Mannheim
- III. Gesellschaftsrechtliche Restrukturierung mittels StaRUG – Möglichkeiten und Grenzen (17:00 bis 18:30 Uhr)
- 1. Case Study
- RAin Dr. Jasmin Urlaub, GRUB BRUGGER, Stuttgart
- 2. Gelungene Restrukturierung mittels StaRUG – die gesellschaftsrechtliche Perspektive
- Prof. Dr. Julia Redenius-Hövermann LL.M.
- Prof. Dr. Christian Strenger, Frankfurt School of Finance & Management
- 1. Case Study
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Tagungsbericht vom 25.10.2023
Am 25.10.2023 veranstaltete das Institut für Insolvenz- und Sanierungsrecht gemeinsam mit der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e.V. das Herbstsymposium 2023 zum Doppelthema „Zukunft des Insolvenzverfahrens – Insolvenzverfahren der Zukunft“.
Die Vortragsreihe eröffnete RA Detlef Specovius mit einer praxisorientierten Gegenüberstellung der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten für kriselnde Unternehmen. Im letzten Teil seines Vortrags wagte Specovius einen Blick in die Zukunft, identifizierte mit Blick auf politische und gesellschaftliche Entwicklungen die wahrscheinlichen Insolvenzszenarien und analysierte Vor- und Nachteile eines Pre-Packverfahrens im Sinne des Richtlinienentwurfs zur Harmonisierung des Insolvenzrechts vom 7.12.2022, COM (2022) 702 final. Last not least zeigte Specovius ungeklärte Fragen des Richtlinienentwurfs auf und wies auf „Unverträglichkeiten“ mit dem deutschen Recht hin.
Eine Unternehmenskrise ruft häufig Konfliktsituationen hervor, die sich weder rein juristisch noch rein wirtschaftlich erklären lassen, aber gleichwohl im Rahmen einer Sanierung bewältigt werden müssen. Für diese Szenarien befasste Frau RA Marion Gutheil sich mit dem Potential einer Mediation als Sanierungslösung, stellte Funktionsweise und Techniken der Mediation vor und ging dabei zugleich auf die spezifischen Herausforderungen ein, die sich für die Mediation in einer Insolvenzsituation und in den Rahmenbedingungen der Verfahren ergeben. Zuletzt erläuterte sie, wie mediationsanaloges Arbeiten im Rahmen der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung zur Konfliktbewältigung eingesetzt werden kann.
Im Anschluss stellte RA Dr. Jens Schmidt die Sanierungsmoderation nach dem StaRUG vor. Als wesentliche Vorteile stellten sich dabei die Vertraulichkeit der Sanierungsmoderation, der Status des Sanierungsmoderators als neutrale Vermittlungsperson und das Anfechtungsprivileg nach §§ 97 Abs. 3, 90 StaRUG heraus. Zur Veranschaulichung konnte Schmidt dabei auf die Erfahrung aufgrund eines von ihm als Sanierungsmoderator begleitetes Verfahren zurückgreifen. Abschließend wurden Verbesserungsvorschläge formuliert, um die Attraktivität der Sanierungsmoderation als Alternative zu den etablierten Gestaltungsmöglichkeiten zu steigern.
Zum Abschluss des ersten Teils zur „Zukunft des Insolvenzverfahrens“ wurde Prof. Dr. Steffen Müller, Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, aus Halle zugeschaltet. In seinem Vortrag „Die wirtschaftliche Bedeutung effizienter Insolvenzverfahren: Die Sicht des Volkswirts“ ging Professor Müller auf die Bedeutung des Insolvenzverfahrens als Instrument zur effizienten Ressourcenverteilung in einer Volkswirtschaft ein. Auf besonderes Interesse stießen vorläufige Ergebnisse einer empirischen Analyse der Insolvenzursachen.
Der zweite Teil des Symposiums bot ein Forum, um über das „Verfahren der Zukunft“ nachzudenken, Reformbedarf zu konkretisieren und Reformideen zu entwickeln. Den Auftakt bestritt Prof. Dr. Stefan Madaus mit seinem Grundlagenreferat zur künftigen Entwicklung des deutschen Insolvenz- und Sanierungsrechts. Ausgehend von einer Bestimmung der Aufgaben, die ein Insolvenzrecht in einer Marktwirtschaft wahrnimmt bzw. wahrnehmen muss, war Madaus die Frage nach dem „Schicksal des Einheitsverfahrens“ auf. Er machte transparent, inwieweit das Konzept des Einheitsverfahrens de lege lata bereits von Ausdifferenzierungen geprägt ist und plädierte – nicht zuletzt mit Blick auf die Auswirkungen im Internationalen Insolvenzrecht – nachdrücklich für eine „Wiederentdeckung der Funktionenvielfalt“. Zugleich stellte er konkrete Vorschläge zur Diskussion, wie für unterschiedliche Szenarien passgenaue Lösungen entwickelt werden und überflüssige Verfahrensstrukturen beseitigt werden könnten.
Im Anschluss eröffnete RiAG Dr. Peter Laroche mit einem Impulsvortrag die von Prof. Dr. Dirk Andres moderierte Podiumsdiskussion zum Thema „Effiziente Aufgabenverteilung – Welches Verfahren braucht welches Personal?“ Kernfragen waren dabei unter anderem: Wann ist ein Insolvenzverwalter notwendig? Können in einem Restschuldbefreiungsverfahren, in dem keine Verteilung stattfindet, die Aufgaben effizienter durch eine Schuldnerberatung wahrgenommen werden? Rechtfertigt die Ordnungsfunktion der InsO den betriebenen Aufwand der Gerichte oder sollte dies ab einem bestimmten Punkt exklusive Aufgabe des Strafrechts (§§ 283 ff. StGB) sein? Diesen und weiteren Fragen stellten sich aus unterschiedlichen Perspektiven: Dr. Peter Laroche (Perspektive „Gericht), Tim Wierzbinski (Perspektive „Gläubiger), Dr. Utz Brömmekamp (Perspektive „Eigenverwaltung“) und Dr. Elske Fehl-Weileder (Perspektive „Insolvenzverwaltung“).
Zum Abschluss des Symposiums lud die Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e.V. die Referenten und Teilnehmer zu einem Get-together im Haus der Universität ein. Hier hatten die Teilnehmer die Gelegenheit die begonnenen Diskussionen fortzuführen und bei Fingerfood und Getränken den Abend entspannt ausklingen zu lassen.
Tagungsbericht vom 28.09.2022
Herbstsymposium des Instituts für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Am 28.09.2022 veranstaltete das Institut für Insolvenz- und Sanierungsrecht (ISR) im Haus der Universität ein Herbstsymposium zu dem Thema „Herausforderungen – Insolvenz- und Sanierungspraxis im Dschungel neuer Technologien und unbequemer Gesetze“. Wie schon im letzten Jahr fand die Veranstaltung im Hybrid-Format statt.
Der erste Teil des Symposiums widmete sich den Unterthemen Blockchain, Token, Smart Contracts und deren Relevanz für Insolvenzverfahren.
Prof. Dr. Michael Beurskens verschaffte den Teilnehmern mit seinem Vortrag zunächst einen guten Überblick über die technischen Hintergründe einer Blockchain sowie über die verschiedenen Arten von Token und Smart Contracts und wies auf die Fragen hin, die sich im Fall einer Insolvenz ergeben.
Im zweiten Vortrag befasst RA Dr. Marc d’Avoine sich mit der Frage, wie mit Kryptowerten in Krise und Insolvenz umzugehen ist, und zeigt Lösungsansätze für die Praxis auf. Im Mittelpunkt standen dabei die Fragen der Massezugehörigkeit von Kryptowerten und deren Verwertung. Im Weiteren Schritt ging d’Avoine auf die Hintergründe und Auswirkungen von Insolvenzen von Kryptoanbietern ein. Einen Schwerpunkt bildeten steuerrechtliche Fragen, die im Anschluss an den Vortragsteil weiter diskutiert wurden.
Im Anschluss an die stärkende Kaffeepause fand der zweite Teil des Herbstsymposiums zu dem Unterthema „Brennpunkt Geldwäsche – Risiken und Compliance“ statt.
Mit dem ersten Vortrag bot RA Prof. Dr. Jürgen Wessing eine Einführung in den Straftatbestand der Geldwäsche. Er untersuchte zunächst die einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 261 StGB und erläuterte in einem zweiten Schritt etwaige Strafbarkeitsrisiken für Insolvenzverwalter. Der Vortrag mündete in einen Ausblick auf die geplanten Neuerungen des Geldwäscherechts.
Zum Abschluss widmete sich Paul Muschiol, HSBC Deutschland, der Frage, auf welche konkreten Bereiche des Insolvenzverfahrens sich die Geldwäsche auswirken kann. Last not least wurde den Teilnehmern eine Checkliste an die Hand gegeben, an der sich Insolvenzverwalter orientieren können, um nicht Gefahr zu laufen, mit einer möglichen Geldwäsche in Verbindung gebracht zu werden.
Trotz der „unbequemen Themen“ stießen alle Vorträge auf viel Zuspruch im Auditorium. Fazit: Die Befassung mit diesen Fragestellungen hat sich gelohnt!
Tagungsbericht vom 21./22.10.2021
Das StaRuG ist in Kraft und stellt sich dem Wettbewerb der Rechtsordnungen. Lohnt sich eine „Sanierungsmigration“ in die Niederlande zur Sanierung auf der Grundlage des Wet Homologatie Onderhands Akkoord (Stichwort „Dutch Scheme“)?
Kontroverse Diskussionen über neue Sanierungsinstrumente haben eine Grundlagenfrage offengelegt, die über das Insolvenz- und Sanierungsrecht weit hinausreicht:
„Unter welchen Voraussetzungen sind Eingriffe in Vertragsverhältnisse zulässig?“
Der Regierungsentwurf zum SanInsFoG bewertete das Sanierungsinstrument „Eingriffe in Vertragsverhältnisse“ noch als rechtlich unbedenklich und befürwortete im Wettbewerb der Rechtsordnungen eine Einführung. „Sanierungsmigrationen“ in Rechtsordnungen, die es ermöglichen, im Rahmen der angestrebten Sanierung die bestehenden Verträge an die Sanierungssituation anzupassen, seien in der Vergangenheit „ein Privileg größerer Unternehmen“ geblieben. „Realistische und bezahlbare Sanierungsoptionen“ sollten aber auch kleineren Unternehmen eröffnet werden. (BT-Drs. 19/24181, S. 150). Nach Empfehlung des Rechtsausschusses „im Lichte der Kritik an der Vertragsbeendigung“ (BT-Drs. 19/25353 S. 9) haben die vorgeschlagenen Regelungen keinen Eingang in das Gesetz gefunden. Zu Recht? Wir stellen die Frage im Lichte des Schuldrechts.
Dauerbrenner Insolvenzanfechtung:
In die Tiefen des Insolvenz- und Sanierungsrechts führt das Problem neuer Anfechtungsprivilegien, wie sie im StaRuG oder im COVInsAG geregelt sind. Bestimmte Rechtshandlungen sollen im Fall eines nachträglich eingeleiteten Insolvenzverfahrens anfechtungsfest sein. Wie sieht die Risikoabschätzung der Praxis aus? Als Stellschraube erweist sich häufig das für alle Anfechtungstatbestände relevante Merkmal der Gläubigerbenachteiligung. Zeigen sich mittlerweile „Logische Brüche und Wertungswidersprüche im Recht der Insolvenzanfechtung“?
Diese Fragen stehen im Zentrum des Herbst-Symposiums „Stabilisierung und Restrukturierung – Möglichkeiten, Grenzen, Grenzüberschreitungen“.