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Willkommen am Institut für Insolvenz- und Sanierungsrecht!

Das Institut für Insolvenz- und Sanierungsrecht (ISR) wurde am 30. April 2013 gegründet. Seine Aufgabe ist es, im organisatorischen Rahmen der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf das Insolvenz- und Sanierungsrecht in Forschung und Lehre zu vertreten und die Verbindung von Rechtswissenschaft und Praxis auf diesem Gebiet zu fördern.  Das Institut wird unterstützt durch die Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e.V. (VR 10848).



Tagungsbericht: Herbstsymposium des Instituts für Insolvenz und Sanierungsrecht und der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e.V. 2023

Am 25.102023 veranstaltete das Institut für Insolvenz- und Sanierungsrecht gemeinsam mit der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e.V. das Herbstsymposium 2023 zum Doppelthema „Zukunft des Insolvenzverfahrens – Insolvenzverfahren der Zukunft“.

 

Die Vortragsreihe eröffnete RA Detlef Specovius mit einer praxisorientierten Gegenüberstellung der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten für kriselnde Unternehmen. Im letzten Teil seines Vortrags wagte Specovius einen Blick in die Zukunft, identifizierte mit Blick auf politische und gesellschaftliche Entwicklungen die wahrscheinlichen Insolvenzszenarien und analysierte Vor- und Nachteile eines Pre-Packverfahrens im Sinne des Richtlinienentwurfs zur Harmonisierung des Insolvenzrechts vom 7.12.2022, COM (2022) 702 final. Last not least zeigte Specovius ungeklärte Fragen des Richtlinienentwurfs auf und wies auf „Unverträglichkeiten“ mit dem deutschen Recht hin.

Eine Unternehmenskrise ruft häufig Konfliktsituationen hervor, die sich weder rein juristisch noch rein wirtschaftlich erklären lassen, aber gleichwohl im Rahmen einer Sanierung bewältigt werden müssen. Für diese Szenarien befasste Frau RA Marion Gutheil sich mit dem Potential einer Mediation als Sanierungslösung, stellte Funktionsweise und Techniken der Mediation vor und ging dabei zugleich auf die spezifischen Herausforderungen ein, die sich für die Mediation in einer Insolvenzsituation und in den Rahmenbedingungen der Verfahren ergeben. Zuletzt erläuterte sie, wie mediationsanaloges Arbeiten im Rahmen der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung zur Konfliktbewältigung eingesetzt werden kann.

 

Im Anschluss stellte RA Dr. Jens Schmidt die Sanierungsmoderation nach dem StaRUG vor. Als wesentliche Vorteile stellten sich dabei die Vertraulichkeit der Sanierungsmoderation, der Status des Sanierungsmoderators als neutrale Vermittlungsperson und das Anfechtungsprivileg nach §§ 97 Abs. 3, 90 StaRUG heraus. Zur Veranschaulichung konnte Schmidt dabei auf die Erfahrung aufgrund eines von ihm als Sanierungsmoderator begleitetes Verfahren zurückgreifen. Abschließend wurden Verbesserungsvorschläge formuliert, um die Attraktivität der Sanierungsmoderation als Alternative zu den etablierten Gestaltungsmöglichkeiten zu steigern.

 

Zum Abschluss des ersten Teils zur „Zukunft des Insolvenzverfahrens“ wurde Prof. Dr. Steffen Müller, Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, aus Halle zugeschaltet. In seinem Vortrag „Die wirtschaftliche Bedeutung effizienter Insolvenzverfahren: Die Sicht des Volkswirts“ ging Professor Müller auf die Bedeutung des Insolvenzverfahrens als Instrument zur effizienten Ressourcenverteilung in einer Volkswirtschaft ein. Auf besonderes Interesse stießen vorläufige Ergebnisse einer empirischen Analyse der Insolvenzursachen.

Der zweite Teil des Symposiums bot ein Forum, um über das „Verfahren der Zukunft“ nachzudenken, Reformbedarf zu konkretisieren und Reformideen zu entwickeln. Den Auftakt bestritt Prof. Dr. Stefan Madaus mit seinem Grundlagenreferat zur künftigen Entwicklung des deutschen Insolvenz- und Sanierungsrechts. Ausgehend von einer Bestimmung der Aufgaben, die ein Insolvenzrecht in einer Marktwirtschaft wahrnimmt bzw. wahrnehmen muss, war Madaus die Frage nach dem „Schicksal des Einheitsverfahrens“ auf. Er machte transparent, inwieweit das Konzept des Einheitsverfahrens de lege lata bereits von Ausdifferenzierungen geprägt ist und plädierte – nicht zuletzt mit Blick auf die Auswirkungen im Internationalen Insolvenzrecht – nachdrücklich für eine „Wiederentdeckung der Funktionenvielfalt“. Zugleich stellte er konkrete Vorschläge zur Diskussion, wie für unterschiedliche Szenarien passgenaue Lösungen entwickelt werden und überflüssige Verfahrensstrukturen beseitigt werden könnten.

 

Im Anschluss eröffnete RiAG Dr. Peter Laroche mit einem Impulsvortrag die von Prof. Dr. Dirk Andres moderierte Podiumsdiskussion zum Thema „Effiziente Aufgabenverteilung – Welches Verfahren braucht welches Personal?“ Kernfragen waren dabei unter anderem: Wann ist ein Insolvenzverwalter notwendig? Können in einem Restschuldbefreiungsverfahren, in dem keine Verteilung stattfindet, die Aufgaben effizienter durch eine Schuldnerberatung wahrgenommen werden? Rechtfertigt die Ordnungsfunktion der InsO den betriebenen Aufwand der Gerichte oder sollte dies ab einem bestimmten Punkt exklusive Aufgabe des Strafrechts (§§ 283 ff. StGB) sein? Diesen und weiteren Fragen stellten sich aus unterschiedlichen Perspektiven: Dr. Peter Laroche (Perspektive „Gericht), Tim Wierzbinski (Perspektive „Gläubiger), Dr. Utz Brömmekamp (Perspektive „Eigenverwaltung“) und Dr. Elske Fehl-Weileder (Perspektive „Insolvenzverwaltung“).

 

Zum Abschluss des Symposiums lud die Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e.V. die Referenten und Teilnehmer zu einem Get-together im Haus der Universität ein. Hier hatten die Teilnehmer die Gelegenheit die begonnenen Diskussionen fortzuführen und bei Fingerfood und Getränken den Abend entspannt ausklingen zu lassen.


Herr Dr. Dirk Andres zum Honorarprofessor ernannt

An unserer Fakultät lehrt Prof. Dr. Dirk Andres seit 2016 insb. „Recht der Unternehmenssanierung“ und ist für das Gebiet des Insolvenz- und Sanierungsrechts auch als Prüfer in den Schwerpunktbereichen 2a („Unternehmensrecht“) und 2b („Wirtschaftsrecht“) tätig. Seit 2014 gehört er dem Beirat des Instituts für Insolvenz- und Sanierungsrecht der Juristischen Fakultät an und engagiert sich für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis sowie für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Sein Interesse für die Wissenschaft wurde in der Nachbarstadt Köln geweckt. Nach dem mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen abgeschlossenen Studium der Rechtwissenschaften an der Universität zu Köln war Herr Andres dort als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht (Prof. Dr. Dres. h c. Peter Hanau) sowie am Forschungsinstitut für Sozialrecht beschäftigt. Während dieser Zeit promovierte er über das Thema „Die Integration moderner Technologien in den Betrieb“. Nach Ablegung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung Ende 1999 wurde er im Jahr 2000 als Rechtsanwalt in Düsseldorf zugelassen und seit 2001 bei verschiedenen Gerichten als Insolvenzverwalter bestellt. Heute gehört Prof. Dr. Andres zu den führenden überregional tätigen Insolvenz- und Sanierungsexperten. Er publiziert regelmäßig auf dem Gebiet des Insolvenz- und Sanierungsrechts.


Postanschrift:

Institut für Insolvenz- und Sanierungsrecht
z.Hd. Frau Prof. Dr. Nicola Preuß
Universitätsstraße 1
Geb. 24.81, Raum U1.45
40225 Düsseldorf

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